Stockwerk- und Miteigentum
Wir entwickeln Aufteilungsvorschläge und Verwaltungskonzepte, erarbeiten die für eine öffentliche Beurkundung erforderlichen Begründungsdokumente, erstellen die Verwaltungs- und Nutzungsreglemente sowie Pflichtenhefte.
Das Stockwerkeigentum ist eine besondere Form des Miteigentums und in sich ein komplexes Konstrukt. Jede Immobilie, die im Stockwerkeigentum aufgeteilt werden soll, ist auf deren spezifischen Eigenschaften und Zusammenhänge hin zu beurteilen. Allgemeingültige "Schubladenlösungen" sind nicht zu empfehlen, sowohl bei Neubauten wie auch bei Um- wandlungen bestehender Mietliegenschaften in Eigentumseinheiten.
Bei Neubauten beraten wir vorzugsweise bereits während der Vorprojektierung, verweisen auf relevante Sachverhalte und suchen gemeinsam mit den Auftraggebern, Architekten und Planern nach geeigneten Lösungen.
Das gute Funktionieren einer Stockwerkeigentümerschaft ist keine Selbstverständlichkeit und hängt letztlich nicht allein von der Attraktivität des Gebäudes oder dem Komfort der einzelnen Sonderrechte ab. Nachvollziehbare Strukturen, klare und vorausschauende Regelungen in den Verwaltungs- und Benützungsverordnungen erleichtern die Bewirtschaftung einer Stockwerkeigentumimmobilie und tragen wesentlich zum positiven wie auch einvernehmlichen Klima einer Eigentümer-gemeinschaft bei.
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